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Satzung des L.I.C vom 24.08.2014

in Satzung des L.I.C. 24.08.2014 20:39
von smeagl -Soc-Primus_ Präsident L.I.C • 26 Beiträge

Satzung für L.I.C.

1. Der Verbund versteht sich als Ehrenverbund seiner Mitglieder.
Im Verteidigungsfall helfen die Mitglieder einander je nach Möglichkeit, sei es militärisch, wirtschaftlich oder politisch! Einer für Alle und Alle für Einen!

2. Der Verbund bekennt sich zu dem Prinzip Qualität vor Quantität. Sein Bild von einer Allianz oder eines Clans von Allianzen ist das Bild einer Gemeinschaft die für Fairness und Zusammenhalt stehen.

3. Der Verbund respektiert die Integrität seiner Mitgliedsclans und seiner Mitgliedsallianzen. Jede Allianz behält ihre Individualität, d.h. sie kann z.B. auch offensiv auftreten, ihre eigenen Bündnisse haben oder ihre eigene Diplomatie führen, sofern sie der Politik des Verbundes nicht schadet!

4. Die Ratsversammlung setzt sich aus den Leadern und deren Stellvertreter aus den Mitgliederclans zusammen.

5. Beschlüsse werden in der Ratssitzung abgestimmt, hierfür gilt folgende Modalität:

5.1 Bei Wahlen zu den Amtsträgern des Verbundes gilt, dass der Kandidat eine einfache Mehrheit an Ja-Stimmen über die Nein-Stimmen benötigt um ins Amt gewählt zu werden. Im Fall von mehr als zwei Kandidaten erfolgt, sofern nicht ein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der möglichen Stimmen erreicht und damit gewählt ist, eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten. Enthaltungen werden nicht gezählt. Die gewählten werden jeweils für 6 Monate ins Amt gewählt,danach erfolgen Neuwahlen. Stimmberechtigt sind alle Leader oder deren Stellvertreter der Mitgliederclans.

5.2 Bei personellen Beschlüssen, wie Aufnahmen oder Ausschlüsse bedarf es mindestens doppelt so vielen Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen .Enthaltungen werden nicht gezählt. Stimmberechtigt sind alle Leader oder deren Stellvertreter der Mitgliederclans.

5.3 Bei Beschlüssen über Anträge bedarf es einer einfachen Mehrheit an Ja-Stimmen über die Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Stimmberechtigt sind alle Leader oder deren Stellvertreter der Mitgliederclans.

5.4 Beschlüsse zur Satzungsänderung darf es keine Nein-Stimme geben. Enthaltungen werden nicht gezählt. Stimmberechtigt sind alle Leader oder deren Stellvertreter der Mitgliederclans.

5.5 Jeder Mitgliedsclan hat generell nur eine Stimme zur Abstimmung. Diese kann bei Abwesenheit des Mainleaders an den Stellvertreter übergeben werden.

6. Die Ratsversammlung wird einmal in der Woche auf Skype abgehalten und wird vom Generalsekretär oder dessen ernannten Stellvertreter, welchen er aus der Verbundführung ernennt, geleitet.

7. Ebenso findet einmal in der Woche eine Diskussionsrunde mit der Ratsversammlung und den Wingleadern und deren Stellvertreter auf Skype abgehalten, in der auch ein Ergebnisprotokoll der Sitzung der Ratsversammlung bereitgestellt wird. Diese wird ebenfalls vom Generalsekretär oder dessen Stellvertreter, welchen er aus der Verbundführung ernennt, geleitet.

8. Jede Mitgliedsallianz wird bezüglich der allgemeinen Nicht-Aufnahme einzelner Accounts in Mitgliedsallianzen strikt die Schwarze Liste beachten.

9. Jede Allianz, die als neues Vollmitglied in den Verbund aufgenommen wird, nach erfolgter Abstimmung in der Ratsversammlung, hat eine Probezeit von 2 Monaten.
In begründeten Fällen kann diese Probezeit per Antrag verlängert oder auch verkürzt
werden.

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